In der Anlage R wird das Entgelt aus Rentenleistungen sowie privaten Vorsorgeverträgen in drei Gruppen eingeteilt. Rentner haben diese Anlage seit 2005 auszufüllen. Sie wird in drei Schichten unterteilt: (die Berufsunfähigkeitsversicherung wird hierbei in der zweiten Schicht angegeben).
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Anlage R Berufsunfähigkeitsversicherung – Erste Schicht
Als erste Schicht werden die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung verstanden. Dies sind unter anderem:
- Hinterbliebenenrente
- Herkömmliche Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Bezüge aus der landwirtschaftlichen Alterskasse
- Leistungen aus verpflichtender berufsständischer Versorgung sowie
- Aus kapitalgedeckter Altersvorsorge
- Rürup-Rente (Basis-Rente)
Zweite Schicht
Als zweite Schicht werden alle Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung verstanden.
Diese sind unter anderem:
- Leibrenten aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sowie einer privaten Erwerbsminderungsrente (Private Berufsunfähigkeitsrente)
- Leibrenten aus einer betrieblichen Altersvorsorge
- Zusatzversorgungsrenten nach dem öffentlichen Dienst
Dritte Schicht
- Rentenbezug eines zertifitierten Altersvorsorgevertrages wie der Riester Rente
- Beziehen von Pensionsfonds
- Leibrentenbezug aus einer Lebensversicherung
- Einer Pensionskasse bzw. Direktversicherung gemäß Nummer eins der Leistungsmitteilung
- Leistungen aus Pensionfonds gemäß Nummer zwei der Leistungsmitteilung
- Aus betrieblicher Altersvorsorge laut Nummer drei der der Leistungsmitteilung
Anlage R Berufsunfähigkeitsversicherung-Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet:
- Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente
- Garantierter Schutz im Leistungsfall
- Ergänzung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
- für alle Berufsgruppen geeignet
Unser Expertenteam hilft Ihnen den passenden Anbieter zu finden, um im Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein.
Unsere Partner vergleichenAusfüllhilfe Anlage R
Zeile 01: Name
Zeile 02: Vorname
Wichtig bei Eheleuten: Jeder, der Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen bezieht, hat die Anlage R eigenständig auszufüllen und beim Finanzamt einzureichen!
Zeile 03: Eintragen der „alten Steuernummer“
Die Steuernummer ist üblicherweise dem Einkommenssteuerbescheid (oben links auf der Meldung) zu entnehmen. Sofern die Mitteilung nicht zur Verfügung steht, sollte das zuständige Finanzamt kontaktiert werden. Erkundet wird die Nummer auch dann, wenn eine Einkommenssteuererklärung noch nie zuvor eingereicht worden sein sollte. Das Feld kann in diesem Fall frei gelassen werden.
Zeile 04: Eingabe der Leibrenten aus erster Schicht
Es werden hier Angaben dazu gemacht, von wo die gesetzliche Rentenversicherung bezogen wird.
Zeile 05: Der Erklärende hat in dieser Spalte den gesamten Rentenbetrag zuzüglich der Einmalzahlung einzutragen.
Zeile 06: Rentenanpassungsbeträge
Sollte im relevanten Steuerjahr die gesetzliche Rente erhöht worden sein, so ist hier die eventuelle Erhöhung anzugeben. Bei gleichbleibender Rente muss das Feld nicht ausgefüllt werden.
Zeile 07: Beginn der Rentenbewilligung angeben
Angaben sind dem Rentenbescheid zu entnehmen.
Zeile 08: Beginn der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
Zeile 09: Ende der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
Zeile 10: Die in Spalte „5“ enthaltenen Einmalzahlungen gesondert angeben.
Zeile 11: Wird nur dann ausgefüllt, wenn Beiträge über die Pflichtabführung gemäß der Beitragsbemessungsgrenze entrichtet worden sein sollten. Wichtig dabei ist, dass die nicht obligatorischen Zusatzzahlungen über eine Dauer von mehr als einem Jahrzehnt geleistet wurden.
Zeile 12: Wann erlischt die Leibrente
Wenn Erwerbsunfähigkeitsrente nicht unbefristet bewilligt worden sein sollte. Ansonsten Feld leer lassen.
Zeile 13: Summe der nachträglichen Einmalzahlung
Zeile 14: Eintragen der Leibrenten aus zweiter Schicht
Zeile 15: Gesamter Rentenbetrag (analog Spalte „5“)
Zeile 16: Mitteilung des Rentenbeginns
Zeile 17: Datum der Geburt des Erbberechtigten der Versicherung
Derjenige, der zum Beispiel die private Berufsunfähigkeitsrente im Todesfall übertragen bekommt.
Zeile 18: Genaues Datum, wenn die Rentenleistung mit Tod erlöschen sollte.
Zeile 19: Wann klingt die Leistung aus
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung endet spätestens mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Der Versicherungspolice ist der genaue Ablauf zu entnehmen.
Zeile 20: Summe aus Nachzahlung separat eingeben
Zeile 31: Rentenbezüge aus sogenannter dritter Schicht
Zeile 32: Sämtliche Leistungen aus einem Pensionsfonds laut Nummer 2 der Mitteilung
Zeile 33: Grundlage der Bemessung für Vorsorgefreibetrag
In aller Regel analog der Angaben in Spalte 31
Zeile 34: Datum der Eröffnung der Versorgung
Zeile 35: Beginn und Ende der Bezugszeiten eintragen
Beispiel: Sofern Zahlung nur von 01.01. bis 31.08. erhalten wurde, dann hier in dieser Form eintragen.
Zeile 36: Welche Geldsumme aus betrieblicher Altersvorsorge (laut Nummer 3) angegeben ist
Zeile 37: Wann kamen die ersten Bezüge aus dem Vertrag
Zeile 38: Sofern Mitteilung der Leistung eine alternative Zahl aufweisen sollte.
Zeile 39: Rentenbeginn
Zeile 40: Geburtsdatum des Begünstigen im Falle eines Todes
Zeile 41: Abgekürzte Leibrente aus privater Altersvorsorge
Zeile 42 und 43: Beginn und Beendigung der Ansprüche aufschreiben
Zeile 44: Andersartige Leistungen laut Nummer 6,7,9 oder 13
Zeile 45: Lediglich bei Auflösung eines Wohnförderkontos müssen Informationen hinterlegt werden
Zeile 46: Bei schädlicher Verwendung
Zeile 47: Beginn der Auszahlungsphase
Zeile 48: Datum der Aufgabe der eigenständig genutzten Rente
Zeile 49: Nachzahlungssumme gesondert eintragen
Zeile 50 bis 57: Werbungskosten
Werbungskosten 2017
Seit 2005 haben Rentner die Anlage R beim Finanzamt einzureichen. Auch hier können sogenannte Werbungskosten aus steuerlich geltend gemacht werden. Die anfallen Kosten können entweder nachgewiesen werden oder es tritt der Pauschalbetrag in Höhe von € 102,00 in Kraft laut Paragraph 9 a Nr. 3 Einkommenssteuergesetz. .
Jährlicher Betrag in 2017
- Der Pauschalbetrag wird auch dann angesetzt, wenn der Rentenbezug nicht auf die Dauer eines gesamten Jahres bestanden haben sollte.
- Eheleute erhalten ihn separat
- Auch bei nicht nur einer Rente oder einer Nachzahlung bleibt die Summe konstant
Werbungskosten für Rentner sind unter anderem:
- Beiträge für eine Gewerkschaft
- Alle anfallenden Kosten in Bezug auf die Rentenversicherung- Gebühren für Steuer- Renten- und Versicherungsberater
Anlage R Berufsunfähigkeitsversicherung – Weitere Versicherungen
Die Prämien für eine Kranken- oder Pflegeversicherung sind nicht abzugsfähig. Diese Einzahlungen gilt es als „Sonderausgaben“ abzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsversicherung und der Steuer auch unter https://beste-berufsunfaehigkeitsversicherungen.de/von-der-steuer-absetzen/.
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